Corona FAQ
Richtlinien zum REopening am 24. Mai 2021:
- Gruppenstunden mit 10 TeilnehmerInnen ausschließlich outdoor; 2 Meter-Abstand
- Container und Terrasse für Open Gym- 2 Meter- Abstand
- 3 Gs: geimpft, getestet oder genesen
• Antigen-Schnelltest durch Selbsttest (nur nach Erfassung in einem behördlichen Datenverarbeitungssystem Gültigkeit 24h)
• Antigen-Schnelltest durch befugte Stelle (Gültigkeit 48h)
• PCR-Test durch befugte Stelle (Gültigkeit 72h)
• Genesene Personen mit ärztlicher Bestätigung (bis 6 Monate nach der Krankheit)
• Geimpfte Personen mit Erstimpfung (ab 22 Tage nach der Erstimpfung, bei Impfstoffen mit nur einer Impfung bis zu 9 Monate)
• Geimpfte Personen mit Erstimpfung (ab 22 Tage nach der Erstimpfung bis zu 3 Monate)
• Geimpfte Personen mit Zweitimpfungen (bis zu 9 Monate gerechnet von der Erstimpfung)
• Ein Nachweis nach § 4 Abs. 18 EpiG oder ein Absonderungsbescheid, wenn dieser für eine in den letzten sechs Monaten vor der vorgesehenen Testung nachweislich mit SARS-CoV-2 erkrankte Person ausgestellt wurde
• Ein Nachweis über neutralisierende Antikörper, der nicht älter als drei Monate sein darf - Umgezogen zum Training kommen
- Betreten der BOX ausschließlich mit 3 Gs und FFP2- Maske
- Bei Open Gym Nutzung (indoor) per Mail schicken an office@crossbox.at bis 30 Minuten vor dem Beginn
- Registrierung über Eversports verpflichtend